Dr. Axel Gotthard Wintersemester 1998/99
PS: Die großen Reformatoren
Luther - Müntzer - Zwingli - Calvin
Referent: Gerald Leppert
Luther und Karl V. am Reichtag zu Worms 1521
1. Allgemeines zum Wormser Reichstag
- Zeitraum: 6. Jan. - 26. Mai 1521
- Luthers Anwesenheit vom 16.-26. April
- Teilnehmer: Kaiser, 6 Kurfürsten, ~80 Fürsten, Kuriale Vertreter
- Fortführung der Reichsreformbewegung
- 1. Reichstag Karls V., deswegen Machtverhältnisse zw. Karl und den Ständen noch nicht abgesteckt.
2. Vorlauf des Reichstages
Erwartungen der verschiedenen Entscheidungsträger
- Kaiser Karl V.
- Wahrung der kaiserlichen Autorität, aber auch gutes Einvernehmen mit Ständen
- Unterstützung für seine Außenpolitik
- Die deutschen Stände
- Behauptung der territorialen Herrschaft
- Fortsetzung der Reichsreform
- Gravamina
- Die Reichsstädte (wenig Einfluß)
- Die römische Kurie
- Politische Exkommunikation Luthers
- Vorgehen gegen Kirchenkritiker
Besonderheit des Reichstages: Luther
- Luther als Schachfigur des politischen Taktierens; Zick-Zack-Politik Karls.
- 'Causa Lutheri' konnte nicht im Vorfeld des Reichstages gelöst werden.
3. Beratungen innerhalb der eigentlichen Tagesordnung
Themenbereiche der Verhandlungen
- Das Reichsregiment als dauerhafte ständische Vertretung im Reich
- Wiedereinführung des Reichskammergerichts
- Verordnungen über den Landfrieden
- Romzughilfe für Karl V.
Inhalt des 'Reichstagsabschieds' vom 26. Mai 1521
- Befriedigender Kompromiß für Karl und Stände
- Es wurden dringend benötigte Institutionen geschaffen.
4. Die 'Causa Lutheri' auf dem Reichstag
- 6. März: Vorladung zum Verhör auf den Reichstag
- 17.-18. April: Anhörung Luthers ohne Disputation
- Luthers Lehre wurde jedoch schon vorher verworfen, ihm blieb es nur, seine Lehre zu widerrufen oder nicht. Luther widerrief nicht.
- 60-Tage-Frist für Widerruf
- 26. April Abreise Luthers
- 3. Mai Fingierter Überfall auf Luther und Verbringung auf die Wartburg
- 25.Mai Verkündung und Veröffentlichung des Edikts, bzw. Achturteils
- Luther ist gefangen zu nehmen
- Seine Schriften sind zu verbrennen
- Alle Anhänger und Beschützer fallen ebenfalls unter die Reichsacht
- Zensurbestimmungen für alle kirchenkritischen Schriften
- Folgen des Edikts
- Verkündigung in den meisten Bereichen des Reichs
- Teilweise sehr streng ausgelegt, teilweise gar nicht
- Es gab nur einen Prozeß vor dem Reichskammergericht
- ->Edikt als
Stumpfe Waffe,
jedoch hohe ideologische Bedeutung gegenüber Kirchenkritikern
Zusammenfassende Thesen zum Reichstag:
T1
Literatur:
- Kalkoff, Paul, Der Wormser Reichstag 1521, München 1922.
- Lutz, Heinrich, Kohler Alfred (Hg.), Aus der Arbeit an den Reichstagen unter Kaiser Karl V., Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12, Göttingen 1986.
- Lutz, Heinrich, Der politische und religiöse Aufbruch Europas im 16. Jahrhundert, in: Golo Mann u.a. (Hrsg.), Propyläen Weltgeschichte, Frankfurt a. Main 1964.
- Reuter, Fritz, Der Reichstag zu Worms von 1521, Reichspolitik und Luthersache, Worms 1971.
TEXT BOXES
- T1Die Stände zweifelten nicht an der Rechtmäßigkeit der Bulle, auch wenn ihre massiven Beschwerden gegenüber der Kurie (Gravamina) sich mit Luthers kirchenpolitischen Zielsetzungen deckten.
- Die Luthersache hatte keinen Einfluß auf die eigentlichen Verhandlungen der Tagesordnung, es wurde jedoch erkannt, daß bei jener revolutionären Stimmung in der Bevölkerung keine unpopulären Entscheidungen getroffen werden konnten.
- Die Auswirkungen und die Macht der reformatorischen Massenbewegung, ebenso wie der Umfang von Luthers Lehre wurden am Reichstag noch nicht vollständig erkannt; außerdem wurde an eine Religionsspaltung noch nicht gedacht.